Überlassungsverträge von Tierschutzorganisationen – Eigentumsrecht am Hund
Ich sitze gerade heulend am PC…Warum? Weil ich seit zwei Wochen jeden Morgen, Mittag, Abend das Profil von Lioba aufrufe und mich auf den Hund freue, der Ende September aus Rumänien kommen soll. Ich habe im Garten einen Zaun aufgebaut und stelle mir mehrmals täglich vor, wie der Alltag mit Lioba aussieht. Ich habe schon die Reise zur Abholung in Köln geplant…und nun kommt Lioba nicht…
Lioba sollte über den Verein „Pfotenhilfe ohne Grenzen e.V.“ kommen. Ich habe vor ca. zwei Wochen Kontakt zu einer sehr netten Tierschützerin des Vereins aufgenommen. Sie hat mich über (fast) alles informiert, die Selbstauskunft eingefordert und eine Vorkontrolle organisiert. Letztere verlief erwartungsgemäß positiv, so dass man mir den Überlassungsvertrag zukommen ließ. Ich habe auch neue Bilder von Lioba erhalten. Sie ist scheu, aber wunderschön!
Neben Vertragsstrafen von bis zu 1000 Euro bei Zuwiderhandlung ging aus dem Überlassungsvertrag hervor, dass ich zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Hundes werde. Damit möchte sich der Verein das Recht vorbehalten, den Hund bei Vertragsbruch an sich nehmen zu können. Der Verein führt unter §3 „Pflichten des Besitzers“ und unter §4 „Rechte des Eigentümers“ auf. Rechte des Besitzers (Menschen, die Tiere aus widrigen Bedingungen aufnehmen) sind nicht vorgesehen.
Ich bin der Meinung, dass der Verein durch die Vorkontrolle und div. Nachkontrollen (ohne zeitliche Festlegung) ausreichend Gelegenheit haben sollte, das Tierwohl beurteilen zu können. Also bat ich den Verein, das Eigentum am Hund nach 3 Jahren auf mich zu übertragen. Dem wurde nicht entsprochen. Mit meinem Nachbarn, der seinen Hund vom Züchter gekauft hat, habe ich mich letztens ausgetauscht. Ich habe zu ihm gesagt, dass ich keinen einzigen Grund sehe, warum man zum Züchter gehen soll. Nun kenne ich leider einen Grund.
Ich bin für den Hund alleine verantwortlich, werde ihn erziehen, alle anfallenden Kosten für ihn übernehmen und jede Minute meines Lebens mit ihm teilen. Nach den Vertragsbedingungen wird es trotzdem nie mein Hund werden – nicht nach einem Jahr, nicht nach drei, fünf oder zehn Jahren. In 5 Jahren – wenn man durch dick und dünn mit dem Hund gegangen ist – nicht sagen zu können „das ist mein Hund“….damit habe ich ein Problem.
Schade finde ich, dass die Vereine nicht offener mit dieser Thematik umgehen. Warum informiert man nicht im Vorwege die Interessenten, dass sie nicht Eigentümer der Tiere werden? Diese hätten dann keine Gelegenheit, eine emotionale Bindung aufzubauen (so wie ich (schnief)) und könnten sachlich beurteilen, ob sie damit leben könnten, zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Hundes zu werden.
Am Ende bleibt mir nur der Wunsch, dass Lioba ein so tolles Zuhause findet, wie sie es hier vorgefunden hätte und dass die Vereine wie „Pfotenhilfe ohne Grenzen e.V.“, „Pfotenhilfe-Ungarn e.V.“, „Projekt-Pusztahunde e.V.“ offener mit der Information zum Eigentumsvorbehalt umgehen.
Hier noch ein paar Links zum Thema:
Schutzverträge/Adoptionsverträge Eigentumsübertragung ja oder nein
(TIER-)SCHUTZVERTRÄGE AUF DEM PRÜFSTAND
Wege ins Unglück: Schutzvertrag
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